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Leistungen
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust.

Folgeschäden
Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht. Denn das Wort ?durch? schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Beispiel:
Der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, so dass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Ereignisses gedeckt.

Nebenarbeiten
Die mit der Behebung des Schadens verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z. B. Aufschlagen der Wand, um den versicherten Rohrbruch beheben zu können, und anschließende Renovierung.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz,

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