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Verbundene Wohngebäudeversicherung

Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung kann heute als Standarddeckung angesehen werden. In der Wohngebäudeversicherung sind alle, wesentlichen in Betracht kommenden Sachversicherungszweige, nämlich die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung, gebündelt.
Diese vereinfacht Vertragsform ist für den Versicherungsnehmer angenehm übersichtlich. Verträge, welchen die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88)zugrundeliegen, beinhalten in der Regel zudem die Gleitende Neuwertversicherung. Diese Regelung erspart es dem Versicherungsnehmer, wegen Anpassung der Versicherungssumme an geänderte Baupreise tätig zu werden.

Das Wohngebäudeversicherung ist nicht auf reine Wohngebäude beschränkt. Ebenfalls versicherbar sind Wohn- und Geschäftsgebäude. Hier sollte jedoch, nach einer Anordnun

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