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bedeutung

Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Peron infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspircht.

Was zahlt der Staat im Fall von Berufunfähigkeit?
Im Zuge der Rentenversicherung wurde die gesetzliche Rentenversicherung (seit dem 01. Januar 2000) gestrichen. Stattdessen erhalten gesetzlich Versicherte eine Erwerbsminderungsrente (ca. 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens). Diese wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer aus medizinischer Sicht nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Sie wird zur Hälfte geleistet (ca. 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens), wenn die betroffene Person nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Alle anderen erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis i.d.R. keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen. Selbst wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, erwirbt mit dieser Zahlung keinen Anspruch auf Rentenleistungen.

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