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leistungen

Wichtig: Bedarfsanalyse
Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können inzwischen im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages vereinbart werden. Die Zusammenstellung ist entweder in Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden. Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen. Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann-Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.

Invaliditätsleistungen
Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Voraussetzungen
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Dies ist die Generalklausel in den Standard-AUB.

Gliedertaxe
Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 € würde die Leistung 10 Prozent von 200.000 €, also 20.000 € betragen.

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