Das Risiko, dienstunfähig zu werden, wird stark unterschätzt. Jeder 2. Beamte scheidet vorzeitig aus.
ACHTUNG: Beamte und Beamtenanwärter sind mit einer "normalen" Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gegen das Risiko der "Dienstunfähigkeit" abgesichert! Denn Beamte werden nicht "berufsunfähig", sondern "dienstunfähig". Bei Dienstunfähigkeit schützt nur eine spezielle Versicherung. Bitte beachten Sie deshalb neben dem Preis auch die angebotene Leistung: denn wenn die Leistung ("DU-Klausel") nicht passt, ist selbst das günstigste Angebot viel zu teuer ! Wir bieten daher grundsätzlich nur Vorschläge mit der höchsten Qualitätseinstufung ("5-Sterne-Rating") an. Mit dieser Qualität der Bedingungen haben Sie im Fall des Falles gute Chancen, auch tatsächlich an die versprochene Versicherungsleistung zu kommen.
WICHTIG:
Unterwirft sich der Versicherer bei der Leistungsprüfung in der Dienstunfähigkeitsversicherung der Entscheidung des Dienstherrn?
Ein Beamter kann mit einer Erkrankung, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistung führen würde, dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden. Zum Beispiel wenn der Grad der BU weniger als 50 % wäre. Im Falle einer Nachprüfung auf BU durch den Versicherer würden dann keine Leistungen gezahlt werden.
Sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie sich eine BU / DU -Versicherung leisten können, stellen Sie sich im Gegensatz dazu bitte einmal die Frage, ob Sie sich denn eine "Berufsunfähigkeit" bzw. "Dienstunfähigkeit" leisten können ! Was wäre zum Beispiel, wenn Sie ab dem nächsten Monat kein Einkommen mehr haben ?
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