Berufsunfähigkeit: Einschränkung der gesetzliche Absicherung
Für alle ab dem Jahrgang 1961 und später Geborene besteht seit dem 01.01.2001 im Falle der Berufsunfähigkeit kein gesetzlicher Leistungsanspruch mehr .
Dabei sollte man wissen, dass jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheidet.
Bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es nicht nur Beitragsunterschiede, sondern vor allem auch große Unterschiede bei den angebotenen Leistungen und Klauseln.
Die Themen „abstrakte Verweisbarkeit“, „Arztanordnungsklausel“, „Prognosezeitraum“, „Nachversicherungsgarantie“, „Dynamik“ etc. spielen im Vergleich ein große Rolle.
Unser Rat:
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich in jedem Fall kompetent und dabei vollkommen kostenlos und unverbindlich beraten.
Lieber am Anfang ein bisschen Zeit investieren, als später mit leeren Händen dazustehen!
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